Staatliche Förderung für mehr Gebäudesicherheit

Im Rahmen ihrer Aufgaben als Förderbank unterstützt die KfW Bankengruppe mit einem speziellen, staatlichen Förderprogramm Maßnahmen für den Einbruchschutz und die Überprüfung von Besuchern.

So funktioniert es.

Zusammen mit der Polizei, verschiedenen Bundesministerien und weiteren Initiatoren berücksichtigt das Förderprogramm Altersgerecht Umbauen, dass für die Sicherheit in Gebäuden mechanische und elektronische Maßnahmen zur Verhinderung von Einbrüchen unerlässlich sind. Explizit werden Sprechanlagen und externe Videokameras in die zuschussfähigen Maßnahmen mit einbezogen, da diese einen wichtigen Beitrag dazu leisten, um zu prüfen, wer am Eingang eingelassen werden möchte. Auch Maßnahmen zur Barriereduzierung können mit einem Investitionszuschuss im Rahmen des Programmes gefördert werden.

STR bietet Lösungen aus einer Hand an, in denen Sprechanlagen mit barrierereduzierten Funktionen, Bewegungsmeldern und externen Videokameras aufeinander abgestimmt sind und so eine größtmögliche Zuverlässigkeit bieten.

Nicht nur Unternehmen der Wohnungswirtschaft können eine Förderung beantragen, sondern auch Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Wollen Mieter entsprechende Maßnahmen auf eigene Kosten durchführen und die Förderung beantragen, ist das Einverständnis des Eigentümers erforderlich.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der KfW-Bankengruppe hier: